AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
  • Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies der Fahrlehrerin unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Fahrlehrerin verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn die Fahrlehrerin eine Ausbildung abgeschlossen hat und der Kategorie) beglichen sein. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  • Unpünktliches Erscheinen der Fahrlehrerin hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • Die Lektionsdauer beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren und Verabschiedung.
  • Terminverschiebungen- absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  • Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72h). Bei Alkohol gilt die Null Toleranz (Restalkohol!!!). Falls seitens der Fahrlehrerin Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
  • Das Abo verfällt nach 13 Monaten nach Austellungsdatum

Preise und Lektionen

Einzel Lektion Preise:                                    Abo Preise:

50min/Fr. 95.-                                                50min x10/Fr. 850.-

                                                                              50min x5/ Fr. 525.-

90min/Fr. 160.-                                             90min x10/ Fr. 1550.-

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen auch die einzlenen Lektionen welche auf Monatsende in Rechnung gestellt und innerst 14 Tagen bezahlt werden müssen

Fahrschule fahrbiene