Weg zum Führerausweis

Weg zum Führerausweis

Deine Ausbildung zu einem sicheren und defensiven Verkehrsteilnehmer liegt mir am Herzen. Da klares Fahrverhalten auch neben den Strassen für weniger Verwirrung sorgt zeige ich dir hier in kurzen Schritten dein Ausbildungsweg auf. Denn wer sich eine gute Übersicht verschafft ist sich in seinen Entscheidungen sicher. Bei mir bist du goldrichtig.

 

Ich biete dir die Grundausbildung für Personenwagen:

  • Fahrausweis (Kat. B)

Und folgende Weiterbildungen:

  • Theorieunterricht
  • Theoriefragen
  • Auffrischungsstunden
  • Kontrollfahrt

 

Dein Weg zum Neulenker

 

1. Nothelferkurs

Der Nothelferkurs musst du als alles erstes auf dem Weg zum Führerschein absolvieren. Davon ausgenommen sind Inhaber eines Führerausweises der Kat. A / A1 / B / B1, Pflegepersonal mit Diplom oder Fähikeitsausweis, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Für die Spezialkategorien F, G oder M ist der Nothelferausweis nicht notwendig.

Info zum Nothelferkurs            

 

2. Gesuchsformular

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises fülle bitte das Gesuchsformular online aus. Drucke es danach aus und unterzeichne dies. Wenn das Onlineformular nicht verfügbar sein sollte, kann ein Gesuchsformular in Papierform beim Strassenverkehrsamt bezogen werden. Frühestens kann ein Gesuch 2 Monate vor deinem 17. Geburtstag gestellt werden.

Zum Online Gesuchsformular               

 

3. Einreichen des Gesuches

Bei der erstmaligen Einreichung eines Gesuches um einen Lernfahrausweis, musst du persönlich entweder am Schaltern vom Strassenverkehrsamt, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder bei einem Posten der Kantonspolizei Bern vorsprechen. Da gibst du alle erforderlichen Unterlagen inkl. Sehtest, Nothelferausweis und aufgeklebtem farbigem Passfoto (Format 35 x 45 mm) ab. Identitätskarte oder Pass im Original nicht vergessen und entweder dein Niederlassungsausweis (schweizerische Staatsangehörige) oder dein Ausländerausweis im Original (ausländischen Staatsangehörige).

 

Der Sehtest

Der Sehtest muss bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden und bleibt zwei Jahre gültig. Bei der Untersuchung durch den Optiker oder Augenarzt ist die entsprechende Seite des vorgängig ausgefüllten und ausgedruckten Gesuchsformulares sowie eine Identitätskarte oder ein Pass im Original vorzulegen.

 

4. Theorieprüfung

Nach Eingang aller deiner Gesuche mit allen Unterlagen schickt dir das Strassenverkehrsamt eine persönliche Referenznummer, mit der du dich online für die Theorieprüfung anmelden kannst. Diese kann zur Zeit nur auf Deutsch, Französisch, Italienisch und bis auf weiteres noch Englisch abgelegt werden.

Zum Lernen der Verkehrstheorie empfehlen wir dir entweder die Theorie CD, das Theoriebuch oder eine der verschiedenen Apps.

Auch Einzeltheorieunterricht ist bei uns möglich

Theoriefragen und App

 

5. Fahrstunden

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du gleich vor Ort deinen Lernfahrausweis (LFA). Bei erwerb vor dem 20. Altersjahr , muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen werden.

Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Ab dem 20. Geburtstag, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht mehr.

Dieser ist  für eine Dauer von 24 Monaten gültig. Ab jetzt kannst du Fahrstunden nehmen.

Mit garantierten Prüfungsstrecken!

Melde dich bei uns um einen Termin zu vereinbaren079 222 74 26

 

6. Verkehrskunde

Der Verkehrskundeunterricht (VKU) musst du während der Fahrausbildung absolvieren damit du zur praktischen Prüfung zugelassen bist. Dieser dauert 8 Lektionen und hilft dir, dich verantwortungsbewusst und defensiv im Strassenverkehr zu bewegen. Für A1, A, B1, B  

Anmeldung VKU

 

7. Praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt dauert ca. 45 Minuten. Der Experte wird dann prüfen, ob du dich im Verkehr, inkl. Autobahnen und Autostrassen, sowie beim Manövrieren sicher und korrekt verhalten kannst.

 

Führerschein auf PROBE

Als Neulenker fällst du wahrscheinlich unter das Gesetz der 2-Phasen-Ausbildung. Die sogenannte Probezeit dauert drei Jahre, bevor du den Unbefristeten Führerausweis erlangst. In dieser Zeit musst du die obligatorische Weiterbildung absolvieren und solltest keine Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften begehen, welche zum Entzug des Führerausweises führen können.

Die Weiterbildung dauert 1 Tag und soll deine Fähigkeit verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen, die eigenen Fähigkeiten schärfen, deinen Verkehrssinn zu optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter auszubilden.

Wer muss den WAB-Kurs absolvieren?

Ab dem 01.01.2020 braucht es nur noch einen WAB-Kurs, um den definitiven Führerausweis zu erlangen.

Diesen ist innerhalb eines Jahres nach der praktischen Prüfung zu besuchen.

 

Der eine Weiterbildungstag

Er soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zuvermeiden. Auch soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer für die eigenen Fähigkeiten schärfen, ihren Verkehrssinn optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter entwickeln.

Die Weiterausbildung muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden !

Infos für 2pa

 

Unbefristeter Fahrausweis. YEAH!